Ihr Baugutachter Team
IHR BAUGUTACHTER TEAM VERWEYEN & PARTNER berät Sie als unabhängige und freie Sachverständige & Baugutachter.
Wir bieten ein breit aufgestelltes Leistungsangebot
und freuen uns von Ihnen zu hören!
Baugutachter
Verweyen & Partner
IHR BAUGUTACHTER TEAM VERWEYEN & PARTNER ist ein eingespielter Verbund von freien, selbstständigen Baugutachtern, Energiefachberater.
Dipl.-Ing. Thomas Verweyen, ist seit 40 Jahren Architekt und Baugutachter. Er wird im Büro und vor Ort von Ingrid Verweyen, seiner Frau, organisatorisch unterstützt. Hier laufen alle Fäden zusammen.
Unser Ziel ist es, Ihnen in allen Ihren wichtigen Anliegen weiterzuhelfen, kurzfristig, kompetent und vertrauensvoll.
Mitglied in der Bayerischen Architektenkammer (Nr.: 175948)
Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (Nr.: 8261885)
Neutraler, selbstständiger Sachverständiger im Bau-und Planungswesen
Berechtigt für den Brandschutznachweis laut BayBO
Ausgezeichnet von der Regierung von Oberbayern mit der Denkmalschutzmedaille im Jahr 2000
Fassadenpreis der Gemeinde Aschau i.Ch. im Jahr 1995
Was wir bieten
Referenzen zufriedener Kunden
FAQ
Woran erkennt man einen guten Baugutachter?
Ein guter Baugutachter vertritt auf der Baustelle die Interessen seines Auftraggebers. Neutrales Verhalten erteile ich eine deutliche Absage. Jedoch fair sollte es zugehen. Das heißt, dass die Kritik sachlich, ohne Emotionen und deutlich erkennbaren qualitätssteigernden Charakter haben muss. Wenn zum Beispiel Mängel erkennbar werden, die später nur mit einem enormen Mehraufwand beseitigt werden können, ist jeder der Beteiligten dankbar für die baugutachterliche Achtsamkeit. Schwieriger wird es mit den nicht eindeutigen Fällen. Hier werden gerne von Toleranzen und DIN-Normen gesprochen, doch man muss wissen, dass dies lediglich Empfehlungen sind, ohne baurechtlichem Hintergrund. Es kommt mehr darauf an, was zwischen den Parteien vereinbart wurde, als auf angebliche Bauvorschriften, die gar nicht existieren. Der Bauherr sollte offen seine Wünsche und Ziele nennen oder sie von seinem Baugutachter erklären lassen.
Welche Fähigkeits-Nachweise sollte der Baugutachter vorlegen können?
Der Baugutachter kann seine Befähigung mit seiner Ausbildung, seiner langjährigen Erfahrung, seinen Abschlüssen und seinem Lebenslauf und seinen Leistungsberichten nachweisen. Idealer Weise veröffentlicht er auch einige seiner Gutachten auf seiner Webseite. Wichtig sind auch Auszeichnungen von amtlicher Stelle auch in artverwandten Berufen.
Welche Ausbildung muss ein Baugutachter idealer Weise vorweisen?
Ein guter Baugutachter vertritt auf der Baustelle die Interessen seines Auftraggebers. Neutrales Verhalten erteile ich eine deutliche Absage. Jedoch fair sollte es zugehen. Das heißt, dass die Kritik sachlich, ohne Emotionen und deutlich erkennbaren qualitätssteigernden Charakter haben muss. Wenn zum Beispiel Mängel erkennbar werden, die später nur mit einem enormen Mehraufwand beseitigt werden können, ist jeder der Beteiligten dankbar für die baugutachterliche Achtsamkeit. Schwieriger wird es mit den nicht eindeutigen Fällen. Hier werden gerne von Toleranzen und Din-Normen gesprochen, doch man muss wissen, dass dies lediglich Empfehlungen sind, ohne baurechtlichem Hintergrund. Es kommt mehr darauf an, was zwischen den Parteien vereinbart wurde, als auf angebliche Bauvorschriften, die gar nicht existieren. Der Bauherr sollte offen seine Wünsche und Ziele nennen oder sie von seinem Baugutachter erklären lassen.
Wie bestellt der Bauherr einen Baugutachter?
Alles beginnt mit einer Email-Anfrage oder einem kostenlosen Telefongespräch, bei dem der Kunde uns seine Fragen und Wünsche erklärt. Dabei ist die Objektgrösse (ungefähre Quadratmeterangabe) Objektanschrift und E- Mail-Adresse zunächst ausreichend. Noch am Telefon nennen meine Frau oder ich einen Festpreis zuzüglich der Mehrwertsteuer. Dieser zugesagte Pauschalpreis enthält alle anfallenden Kosten, dafür garantieren wir.
Sollten sich jedoch Mehrkosten ergeben, weil der Auftrag zum Beispiel nachträglich erweitert wird, rechnen wir mit beidseitiger Fairness und reichen vor Leistungsbeginn unser erweitertes Angebot nach.
Unsere Bitte: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater rechtzeitig, ob Sie die Kosten meiner Beratung steuerlich absetzen können. Das ist nicht immer der Fall.