INFORMATIVE BRIEFWECHSEL
Dacherneuerung von zwei DHH
Für die geplante Dacherneuerung – Eindeckung z. Zt. mit Bitumenschindeln – möchten wir die Tragfähigkeit des Dachstuhls beider DHH überprüfen lassen, da bei der Neueindeckung eine Ziegeleindeckung vorgesehen ist. Dachfläche insgesamt ca. 500 m2, Satteldach, 30 Grad Neigung.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße
L. Stetter*
Sehr geehrter Herr Stetter*!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Am Besten sind Sie dafür bei einem Statiker aufgehoben, der Ihnen parallel zur optischen Prüfung auch die passende Berechnung liefert.
Wenn jedoch die intensive optische Prüfung (an mehreren Prüfterminen) meinerseits das Richtige für Sie ist, biete ich Ihnen für jeden Prüftermin optischer Art 450,- € zuzüglich 85,50 € MwSt an. Dieser Preis bezieht sich auf die Prüfung beider Dachstühle am gleichen Termin und enthält auch für beide Objekte je einen Prüfbericht.
Wenn Sie sich so etwas vorstellen, geben Sie mir bitte Bescheid. Ich werde Ihnen dann genau berichten, was meine Prüfung beinhaltet, also wie wo gemessen wird mittels Markierungen vor Ort, um jede Veränderung beweissichernd festzuhalten.
Herzliche Grüße,
Ihr Baugutachter Thomas Verweyen.
Sehr geehrter Herr Verweyen,
danke für Ihre gestrige Mail. Ich werde mich Ihrem Vorschlag entsprechend mit einem Statiker in Verbindung setzen.
Eine gute Zeit.
Freundliche Grüße
L. Stetter*
* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.
Feuchtigkeit in der Dämmebene der Dachschrägen
Sehr geehrter Herr Engel * !
Gestatten Sie mir bitte, dass ich nochmal auf das Thema der zuletzt in der Dämmung der Dachschrägen aufgetretenen Feuchtigkeit zu sprechen komme. Das Thema darf nicht ohne Folgen bleiben.
Zum Zeitpunkt des Feuchteaufkommens war das Dach mit einer Regenwetterfolie geschützt und dennoch war die Dämmung auf der dem Raum zugewandten Innenseite feucht. Kondensat kann im fensterlosen Rohbau wegen der guten Durchlüftung nicht aufkommen; es muss folglich einen anderen Feuchteeintrag von außen gegeben haben, der sich trotz jetziger Ziegeleindeckung – unter gleichen Bedingungen wie vormals – wiederholen könnte.
Mein Rat ist nun der, im jetzigen Bauzustand die sich nie wieder derartig bietende gute Gelegenheit zu nutzen, zu untersuchen, woran es lag, dass damals die Dämmung feucht wurde. Meist sind es die Berührungspunkte Dach/Gaube, die über Winddruck Feuchtigkeit durch Foliennahtstellen durchlassen, wenn sie nicht gut genug überlappt und abgeklebt sind. Mit Sicherheit läßt sich das nur feststellen, wenn vor Ort das Dach von außen stellenweise geöffnet wird, um zu überprüfen, dass derartige Vorkommnisse sich zkünftig nicht mehr zeigen.
Oder man entdeckt dabei ganz andere Flüchtigkeitsfehler mit ungewollt großer Tragweite. Gewißheit erlangt man nur, wenn man eben nachforscht. Ich biete Ihnen an, dass wir beide am Tag der Nachprüfungsarbeiten vor Ort dabei sein werden, um eben diese beruhigende Sicherheit zu erlangen.
Nehmen Sie den Vorgang bitte nicht zu leicht und drängen Sie bitte die Baufirma zur Mithilfe, damit im Nachhinein nicht mit enormen Mehraufwand es zu vermeidbaren Kosten und Unzufriedenheit kommt.
Geben Sie mir bitte den Prüftermin bald bekannt.
Herzliche Grüße an Sie und allen Beteiligten,
Ihr Baugutachter Thomas Verweyen.
Sehr geehrter Herr Verweyen,
perfekt! Ihr aussagekräftiges Schreiben hilft mir weiter.
Ich habe nun die Baufirma um Stellungnahme gebeten.
Wir sind sehr froh, dass wir Sie als Bausachverständigen mit „an Bord“ haben!
Vielen Dank und viele Grüße
M. Engel *
* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.
Flachdach Unwetterschaden
Sehr geehrter Herr Verweyen,
ich suche einen Bausachverständigen für folgendes Anliegen:
Im Juni 21 ist bedingt durch einen Hagelunwetter Wasser in das Flachdach (Kaltdach) meines Bungalows gelaufen und hat dieses teilweise geflutet. Der Dachbauer ist der Auffassung, dass das Dach zum Austrocknen geöffnet werden muss. Die Gebäudeversicherung ist der Meinung, dass Dach (Baujahr 1962) sei falsch konstruiert, da es in diesem Teilbereich nur einen Ablauf gibt und lehnt die Übernahme der Reparaturkosten ab. Es hat in den 59 Jahren noch nie ein Problem mit dem Ablauf des Wassers gegeben. Das Dach ist frei zugängig, die Begutachtung ist daher wenig aufwendig.
Bitte lassen Sie mich wissen, ob Sie an einer Begutachtung interessiert sind.
Ich bedanke mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
M. Siepmann *
Sehr geehrter Herr Siepmann*!
Hier antwortet Ihnen Baugutachter Thomas Verweyen vom Sachverständigenbüro
IHR BAUGUTACHTERTEAM VERWEYEN UND PARTNER
Gerne nehme ich mich Ihrer Angelegenheit an.
Vorweg: Tatsächlich ist es immer so, dass ein Flachdach unbedingt einen zweiten Überlauf haben muss, dem sogenannten Notüberlauf. Die Versicherung prüft, ob diese Bauvorschrift eingehalten wurde. Wenn nicht, ist eine wesentliche Vertragsregel verletzt und der Versicherungsschutz ist verloren. Das muss aber nicht immer so sein. Es gilt zu prüfen, ob ein Notüberlauf wirklich notwendig ist. Im Falle einer niedrig ausgeführten Dachseiten-Attika, kann das Regenwasser natürlich abtropfen. Wenn das aufgestaute Wasser dann die Dachabdichtung nicht hinterlaufen kann, haben Sie alles dabei richtig bedacht.
Das gilt es zu kontrollieren.
Allzu oft erlebe ich im Gericht, dass der Richter den Kläger eindringlich befragt, ob er in der vergangenen 60 Jahren alles, wirklich alles gemacht hat, um das Dach dicht zu halten und es regelmäßig gewartet hat. Diese Antwort sind Sie sich schuldig.
Selbst wenn Sie eine oder mehrere Rechnungen nachweisen können über gelegentliche Kontroll- und Instandsetzungsarbeiten am Dach, versucht die Versicherung den Schaden abzuwälzen auf eine evtl noch bestehende Gewährleistungsfrist des Handwerkers.
Jetzt kommen die Sanierungskosten ins Spiel: Sind sie hoch genug, um weiter Geld auszugeben für einen Streitfall vor Gericht,
samt aller zusätzlichen Kosten?
Zusätzliche Kosten: Wenn die Versicherung zum Beispiel merkt, dass Sie bisher noch keinen Rechtsanwalt beauftragt haben und somit sparen wollen, hat sie leichtes Spiel, wird sich aber Ihnen gegenüber ganz anders verhalten, sobald Sie einen RA + Baugutachter beauftragen.
Wägen Sie also ab.
Wichtig: Ist das Flachdach aktuell provisorisch gesichert? Vermeiden Sie bitte, dass der Schaden sich vergrößern kann wegen Untätigkeit.
Meines Erachtens ist zunächst der RA gefragt. Nach Info des RA an die Versicherung stellt sich die Frage, einen Baugutachter wie mich zu beauftragen. Evtl einigt sich die Versicherung bereits mit Ihrem RA.
Gutes Gelingen wünsche ich Ihnen, gerne trage ich dazu nach Bedarf bei,
herzliche Grüße,
Ihr Baugutachter Thomas Verweyen.
* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.
Gutachten-Abgabe
Sehr geehrter Herr Rüdiger! *
Bitte laden Sie sich mit unten stehenden Link das Endabnahmemängelprotokoll herunter.
Nach Ihrer Kontrolle versenden Sie es bitte weiter an die Baufirma Frank.
Somit sind unsere Leistungen für Sie abgeschlossen.
Ich bitte Sie, die beiliegende Rechnung zu bezahlen.
Sie haben ein wunderschönes Haus erworben in perfekter Lage, erstellt mit einem vertrauenswürdigen und fairen Bauunternehmer, der zu seinen Gewährleistungsansprüchen stehen wird.
Auch ist er verpflichtet, Ihnen einen Ordner zusammenzustellen, der sämtliche -wirklich alle- Unterlagen vom Haus enthalten soll. Damit das so auch ist, bitten Sie ihn, ein Inhaltsverzeichnis aufzustellen von all den Unterlagen, die er Ihnen gibt.
Diese Liste schicken Sie mir dann bitte. Ich prüfe diese und schreibe Ihnen kostenlos, was noch alles fehlt.
Diese Unterlagen sind deshalb so wichtig für Sie, weil sie darstellen, was Sie erhalten haben, wie es beschaffen ist und wie es funktioniert. Sollten Sie in ca. 30 Jahren das Haus verkaufen wollen, wissen Sie das alles nicht mehr und man wird Ihr Haus dann niedriger bewerten, als es ihm zusteht.
Im Übrigen ist Herr Frank dazu gesetzlich verpflichtet und wird Ihnen da sicherlich gerne behilflich sein. Leider wird aber Entscheidendes immer wieder versehentlich vergessen.
Meiner Frau und mir war es eine große Freude Ihr Anwesen betreut zu haben. Wir danken Ihnen für Ihr großes Vertrauen und wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für Ihre Zukunft im neuen Haus.
Bitte nicht vergessen: In 4 Jahren steht erneut eine Begutachtung bei Ihnen an, denn in einem weiteren Jahr läuft dann die Gewährleistungsfrist bei Herrn Frank aus. Dann möchten wir das Haus auf Mängel prüfen, die Herr Frank zu verantworten hat.
Bis spätestens dahin in bester Gesundheit,
herzlichste Grüße,
Ihr Baugutachterteam Ingrid und Thomas Verweyen.
Sehr geehrte Frau Verweyen,
sehr geehrter Herr Verweyen,
vielen Dank für Ihre wunderbare Arbeit und für die detaillierten Mängelprotokolle, die uns sehr geholfen haben.
Wir sind sehr glücklich darüber, Sie als Baugutachter erwischt zu haben, um am Ende in ein weitestgehend mängelfreies Haus einziehen zu können, worauf wir uns schon sehr freuen.
Die Rechnung werde ich heute noch begleichen und Ihnen sobald wie möglich das Inhaltsverzeichnis zukommen lassen.
Die links funktionieren übrigens, hier war eine Skriptverwaltung zu genau.
Vielen Dank nochmal und mit freundlichen Grüßen auch von meiner Frau,
M. Rüdiger *
* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.
Haus-Gutachten
Sehr geehrter Herr Verweyen,
ich bin mir nicht sicher, ob Sie uns weiterhelfen können. Aber ich schreibe Ihnen jetzt einfach mal mein Anliegen und hoffe Sie werden sich bei uns melden.
Wir haben mit einem Ingenierbüro ein Massivhaus gebaut. In dieses sind wir im April 2017 eingezogen. Seit letztes Jahr Mai/Juni zeigt sich an unserer Westseite ein senkrechter Riss unter dem Wohnzimmerfenster. Dieser kommt, da vom Flachdach darüber (wir haben unser Wohnzimmer um eine Ziegelbreite vergrößert und darauf ist ein Flachdach/Blechabschluss) Wasser auf die Fensterbank des Wohnzimmerfensters tropft und diese Tropfen dann versprenkelt an die Hauswand spritzen. Ein weiteres Blech oben am Flachdach hat nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Jetzt warten wir immer noch auf eine Behebung des Risses. Wir haben unser Anliegen immer schriftlich und mit Videos/Fotos an das Ingenieurbüro gemeldet.
Letztes Jahr im Februar haben wir noch eine PV-Anlage auf dem Dach installieren lassen.
Im Dezember (ich habe mir leider das Datum nicht aufgeschrieben) und in der Nacht von Sonntag auf Montag dieser Woche, gab es einen lauten Knall in unserem Haus – immer nachts. Ähnlich einem Knall beim Durchbruch der Schallmauer, nur ohne das Nachgrollen. Also es war wirklich ziemlich laut. Wenn es nur einmal gewesen wäre, hätte ich wahrscheinlich gedacht, ich habe es geträumt. Aber es war wirklich zweimal der gleiche Knall, wie wenn sich etwas schlagartig entlädt. Woher dieser kommt wissen wir nicht, aber ich bin mir sicher er kommt aus dem inneren des Hauses und nicht von außen/von der Umgebung. Ich habe in den Dachboden geschaut, im EG und im Keller war ich auch in dieser Nacht. Feststellen konnte ich nichts. Die Heizung (Wärmepumpe) lief und die Lüftungsanlage auch.
Leider stellt sich uns nun die Frage, ob ansonsten alles mit unserem Haus in Ordnung ist…
Wären Sie denn ein Fachmann für unseren Fall?
Falls ja, können Sie auch ein bewohntes Haus auf Mängel untersuchen und mit welchen Kosten müssten wir denn rechnen? Hätten Sie denn überhaupt Kapazitäten in absehbarer Zeit frei?
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Mit freundlichen Grüßen
C. Bornkessel *
Sehr geehrte Frau Bornkessel *!
Ihre Beschreibung habe ich genau durchgelesen.
Derartige Geräusche entstehen meist durch das plötzliche Entladen einer Überspannung.
Ich denke dabei nicht an Elektrizität, sondern an mechanische Vorgehensweisen, wie einem kalten Blech, dass bei Erwärmung sich ausdehnt und im eingespannten Zustand sich geräuschvoll seines Drucks entledigt. Dabei zerbersten dann Klammern oder Verschraubungen.
Nun wäre es ratsam, einen Spengler oder Schlosser zu bestellen (nicht die bisherige Firma), die untersucht, wo diese Spannungen aufgetreten sind und was sie bewirkt haben.
Die geschilderten Geräusche können auch im Holz entstehen, bei den Sparren im Dach, wobei diese Bewegungen sich zeigen in plötzlichen Rissen an den Trockenbauverkleidungen der Dachschrägen.
Ebenso müssen Fertigteildecken ihren „Bewegungsfreiraum“ haben. Wird ihnen dieser verwehrt, suchen sie sich die Schwachstellen in der statischen Konstruktion und beginnen ihr zerstörerisches Werk.
Es gibt also mehrere Möglichkeiten der Geräuschentstehungen.
Achten Sie demnächst darauf, aus welcher Richtung das Geräusch kommt, um es lokalisieren, und um dauerhafte Entspannung einleiten zu können.
Herzliche Grüße,
Ihr Baugutachter Thomas Verweyen.
* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.
Hausfundament
Sehr geehrter Herr Verweyen,
Bei unserem im Juni gekauften, zwei Jahre altem Haus wurde ein Streifenfundament bzw. Frostschürze unterhalb der tragenden Bodenplatte gebaut. Diese wurde – laut der Baufirma und dem Vorbesitzer „per Design“ – 10-20 cm. kürzer gegossen als die Bodenplatte.
Die Baufirma die vor kurzem die Betonplatte der Garage gebaut haben sagte mir nun, dass das Fundament nicht sachgemäß gebaut wurde und dringend korrigiert werden muss. Ich bin leider kein Experte und stehe zwischen diesen Aussagen und möchte nun entscheiden, ob es notwendig ist das Fundament korrigieren zu lassen.
Könnten Sie mich dabei unterstützen ?
Sehr geehrter Herr Fonders*!
Hier schreibt Ihnen Baugutachter Thomas Verweyen vom Sachverständigenbüro
IHR BAUGUTACHTERTEAM VERWEYEN UND PARTNER
Ihre Sorgen sind dann berechtigt, wenn die Frostschürze den frostsicheren Bereich von 90 cm unter OK Gelände NICHT erreicht.
In diesem Falle informieren Sie bitte sofort Ihren Statiker, der einen sofortigen Baustop verhängen wird und auf Schadenskorrektur besteht.
Ich möchte es Ihnen hier genauer schildern:
Ich selbst habe als Architekt Frostschürzen von 50 cm bauen lassen, weil die Bodenplatte 25 cm dick war und noch 15 cm Bodenaufbau hinzu kamen. Somit war das Maß von 90 cm in der Summe erreicht bis zur Oberkante Gelände. Überprüfen Sie das bitte bei Ihrem Bauwerk genau, bevor es zu Verärgerungen kommt.
Als Bauherr wird man von „gut-meinenden Wichtigtuern“ oft mit Infos eingedeckt, die aus Unkenntnis geäußert werden und Vertrauen an andere Stelle zunichte machen. Der dann angerichtete Schaden offenbart Mißtrauen und reißt Wunden auf, die schwer zuheilen.
Um dem aus den Weg zu gehen und gleichzeitig Verantwortung abzugeben, beauftragen Bauherren oft baubegleitende Gutachter, die dem Baufortschritt angepaßte Kontrollen vornehmen. Da jeder auf der Baustelle davon weiß und sich nicht gerne Kritik von erfahrener Stelle ausgesetzt sehen möchte, steigt die Leistungsqualität gewissermaßen „automatisch“.
Bei Interesse sende ich Ihnen gerne mein Angebot – oder Sie schauen sich auf meiner Webseite baugutachterbayern.de mein dort eingestelltes Beispielangebot unter dem Thema „Baubegleitung“ an.
Ihnen wünsche ich einen sorglosen und zufrieden stellenden Arbeitsfortgang,
herzliche Grüße,
Ihr Baugutachter Thomas Verweyen.
* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.
Mängelerfassung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suche für mein kleines Reiheneckhaus in München einen Gutachter, um vor Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist das Objekt noch einmal auf eventuelle Baumängel zu untersuchen, die ggfls. von der Baufirma zu beseitigen wären, und diese in geeigneter Form (Gutachten, Bericht) zu dokumentieren.
Bitte lassen Sie mich Ihre Konditionen wissen, und bis wann ein Termin möglich wäre. Die Gewährleistungsfrist läuft Ende August aus.
Mit freundlichen Grüßen,
R. Bausch *
Sehr geehrter Herr Bausch*!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hier antwortet Ihnen Dipl.-Ing. Thomas Verweyen, ich bin Baugutachter und Architekt im Sachverständigenbüro
IHR BAUGUTACHTERTEAM VERWEYEN UND PARTNER.
Nachfolgend erhalte Sie auf Ihre Anfrage mein Angebot, in dem genau beschrieben wird, was Sie erwarten können von meiner beweissichernden, gutachterlichen Untersuchung zur Feststellung aller Mängel in Ihrem Reiheneckhaus in München.
Ich biete Ihnen folgende Leistungen an:
1.) Begutachtung vor Ort mit Erfassung aller Mängel:
Am Begutachtungstermin würde ich gerne alle Räumlichkeiten Ihrer 110 m² großen Wohnung begutachten, d.h. mit meinem Geräteeinsatz untersuchen und fair die mir erkennbaren Schäden entdecken und erfassen.
Bei der gründlichen Insichtnahme der Immobilie stelle ich auch Mängel fest, die als „verborgene Mängel“ bezeichnet werden, also nicht sichtbar sind. Das geschieht für alle am Termin Anwesende nachvollziehbar und fair. Dabei beziffere ich alle Mängelbeseitigungskosten in Schätzungen. Danach wissen Sie genau, was als Mängel bei Ihrer Baufirma kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist reklamiert werden kann und wie hoch die Schadenssumme ist, die Sie im Notfall über Ihren RA einklagen können.
Ich nehme keine Bauteilöffnungen vor, alle Untersuchungen sind völlig zerstörungsfrei.
Meine Untersuchungen schließen den Kellerraum, den Stellplatz oder die Garage mit ein, sowie auch den Ihr Haus betreffenden Fassadenabschnitt.
Die Kosten für den unbefristeten Vor-Ort-Termin betragen 850,- € zuzüglich MwSt.
Die Kosten für das beweissichernde Mängelgutachten betragen 850,- € zuzüglich MwSt.
Die Gesamtkosten betragen demnach: 1.700,- € zuzüglich 323,00 € MwSt.
Ab dem 31. Mangel werden für jeden weiteren Mangel 15,- € Mehrkosten berechnet.
Dieser letzte Satz wird korrigiert, wie folgt: Ab dem 41. Mangel werden für jeden weiteren Mangel 15,- € Mehrkosten berechnet.
2.) Das schriftliche beweissichernde Mängelprotokoll-Gutachten:
Am Termin machen meine Frau und ich viele Photos und tragen in Listen die entstandenen Auffälligkeiten mit allen Details ein, die wir genau im Foto zum Nachweis erfassen. Alle Unterlagen werden Bestandteil des Mängelprotokolls und gelten als gutachterliche Beweisführung.
Materialkosten für die Fotos, die Mängelkarten und das Einscannen des kompletten Mängelprotokolls mit allen beeideten Fotos sind im Preis enthalten.
Das Mängelprotokoll erhalten Sie per herunterladbaren Link zugemailt, sowie in Papierform per Post.
3.) Termin:
Meine Frau und ich würden uns freuen, wenn der kommende Samstag, der 03. Juli 2021, ab 10:00 Uhr bei Ihnen klappen könnte. So brauchen Sie sich keinen Ferientag zu nehmen..
Geben Sie mir bitte Ihre Rechnungsadresse bekannt, vermutlich ist es die gleiche , wie die Objektadresse.
(Grundsätzlich tragen meine Frau und ich am Termin Mundschutz. Wir beide sind auch bereits zum 2. Mal geimpft).
Meine Frau und ich begutachten sehr gründlich und benötigen mindestens 4-6 Stunden dazu. Nach Beendigung unserer Begutachtung erläutere ich Ihnen den aktuellen Stand. Erst dann entscheiden Sie bitte, ob Sie wirklich ein Gutachten haben wollen.
4.) Was mich abhebt von anderen Bewerbern:
a: Der Einzeltermin vor Ort ist zeitlich unbegrenzt. Ich stehe Ihnen also ohne Termindruck ganztags zur Verfügung.
b: Meine Mängelprotokolle sind perfekt bebildert und erläutert.
c: Ebenso erfahren Sie von mir neben den Schätzkosten auch die Dringlichkeit der einzelnen Maßnahmen.
d: Meine Frau begleitet mich zum Termin und führt das Mängelprotokoll.
e: Mit der Beauftragung bitte ich um Zusendung Ihrer Baubeschreibung und der Hauspläne, damit ich mich gründlich vorbereiten kann.
f: Jeder Mangel wird von mir an Ort und Stelle mit einer Mangelkarte markiert.
g: Fahrkosten sind in meinem Honorarangebot enthalten, es entstehen keine Mehrkosten.
h: Selten kommt es vor, dass die Mängellast gering ausfällt und der Arbeitsaufwand folglich auch deutlich weniger ist, als erwartet. In diesem Fall reduzieren wir natürlich auch unseren Ausgangspreis.
Ihre Beauftragung setzt einen erheblichen Vertrauensvorschuss Ihrerseits voraus, den meine Frau und ich sehr schätzen und nach besten Kräften am Termin bestätigen werden. Es geht dabei darum, Ihre Vermögenswerte zu schützen, die uns sehr wichtig sind.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihnen mein Angebot zusagt.
Meine Frau und ich freuen uns, Ihnen eine überzeugende Leistung abzuliefern, die Sie beeindrucken wird.
Herzliche Grüße,
Ihr Baugutachterteam Ingrid und Thomas Verweyen.
Grüß Gott Herr und Frau Verweyen,
diesen Samstag ist es bei mir wirklich knapp. Hätten Sie auch nächste Woche einen freien Termin?
Mit freundlichen Grüßen,
R. Bausch *
Sehr geehrter Herr Bausch *!
Vielen Dank für Ihre Nachfrage für einen neuen Termin.
Der Mittwoch am 06. Juli wäre frei. Sie wissen ja, dass wir 4-6 Stunden für die gesamte Begutachtung benötigen. Wir wünschen uns sehr, dass Sie oder Ihre Frau (auch ruhig abwechselnd) dabei bleiben können. Wir würden gerne um 10:00 Uhr bei Ihnen starten und nach 3 Stunden um 13:00 Uhr eine Pause von 1 Stunde bis 14:00 Uhr außerhalb Ihres Hauses einlegen.
Anschließend kommen wir wieder und begutachten den verbleibenden Rest und besprechen das Ergebnis vorab mit Ihnen.
Wir bleiben so lange, bis wir alle sicher sind, alles was nicht der Norm entspricht, erfaßt zu haben und dürfen dabei nicht den Sie betreffenden Außenbereich vergessen (zum Beispiel: Dach, Fassade, Gartenzaun, Törchen, Zugangswege, Mülltonnenhäuschen, Parkplatz, Außenbeleuchtung, Außenwasserhahn).
Ganz zum Schluß entscheiden Sie bitte, ob Sie ein Mängelgutachten beauftragen wollen, so wie ich es Ihnen angeboten habe.
Sind Sie mit allem einverstanden?
Bitte geben Sie mir Bescheid, wenn der Termin nicht passt, wir finden auch noch problemlos einen anderen.
Herzliche Grüße,
Ihr Baugutachterteam Ingrid und Thomas Verweyen.
* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.
Mängelprotokoll der Endabnahme und Wiedersehen kurz vor Ende der Gewährleistungsfrist
Sehr geehrter Herr Fiebeler*!
Bitte laden Sie sich mit dem nachstehenden Link das Mängelprotokoll herunter.
Per Post erhalten Sie gleiches in den nächsten Tagen.
Im Anhang habe ich Ihnen meine Rechnung eingestellt.
Ihnen und Ihrer Familie wünschen meine Frau und ich alles Gute in China, bleiben Sie gesund und vielleicht sehen wir uns wieder kurz vor Ende der Gewährleistungsfrist, um festzustellen, ob es noch Mängel gibt, für deren Beseitigung der Bauträger verantwortlich ist.
Herzliche Grüße,
Ihr Baugutachterteam Ingrid und Thomas Verweyen.
Hallo Herr Verweyen,
Vielen Dank für die Zusendung. Ich habe das Mängelprotokoll bereits an Herrn P.* weitergeleitet.
Vielen Dank für die angenehme und sehr gute Begleitung unseres Bauprojektes.
Die Zahlung habe ich veranlasst und sollte in den nächsten Tagen bei Ihnen eintreffen.
Beste Grüße und vielleicht bis in 5 Jahren,
A. Fiebeler *
* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.
Mängelprotokoll ist fertig
Sehr geehrte Frau Grapenthin,
sehr geehrter Herr Grapenthin! *
Bitte laden Sie sich mit beiliegendem Link Ihr Mängelprotokoll herunter.
Per Post erhalten Sie alles in Papierform noch einmal.
In der Datei habe ich Ihnen die Antwort meines RA eingestellt zum Thema „Anspruch auf Herausgabe von wohnungsspezifischen Unterlagen“, die leider nicht meinen Erwartungen entspricht. Als Architekt gab es diese Einschränkungen bei mir nicht, wohl auch deshalb, weil ich nur mit privaten Bauherren zu tun hatte. Deshalb ist mir der Unterschied zu Wohnungseigentümergemeinschaften suspekt, ja fast schon unerträglich.
Gerne möchte ich Ihnen Herrn RA Metzler empfehlen, falls Sie einmal Bedarf haben. Ich habe ihn im Gerichtssaal erlebt und war und bin von Anfang an von ihm begeistert.
Ihnen einen guten, stressfreien Umzug,
herzliche Grüße,
Ihr Baugutachter Thomas Verweyen.
Lieber Herr Verweyen,
haben Sie vielen lieben Dank für das Protokoll sowie Ihre großartige Hilfe und Unterstützung.
Wir wissen es sehr zu schätzen, dass Sie bei Ihrem RA nachgefragt haben – vielen Dank.
Den Rechnungs-Betrag habe ich eben zur Zahlung angewiesen.
Vielen lieben Dank und bis in 4,5 Jahren,
M. Grapenthin *
* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.
Nachträgliche Beweissicherung
Immer dann, wenn keine Erstbegehung erfolgte, läßt sich eine „Nachträgliche Beweissicherung“ unter Einhaltung der nachfolgenden Methode durchführen. Sie ist jedoch wesentlich aufwendiger, da in der Aufnahme vor Ort zeitaufwendiger.:
Sehr geehrter Herr Solis *!
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Somit antworte ich so schnell wie möglich:
A: Zunächst sollte man den Kunden beruhigen, in dem meine Frau und ich bei ihm eine Bestandsaufnahme aller seiner Schäden aufnehme und dabei an seine Aufrichtigkeit apelliere, Alt von Neu zu unterscheiden.
B: Dabei veruche ich sehr gründlich festzustellen, welcher Schaden ein Neischaden und welcher ein Altschaden ist.
Ich bediene mich dabei von starken Linsen, um im Riss Staubpartikel festzustellen. Ein „frischer“ Riß ist staubfrei.
C: Gleiches kann man beim Farbauftrag feststellen.
D: Allgemeiner betrachtet, kann es nicht sein, dass alle Risse nun auf einmal NEU sind. Auch die Kostenberechnung orientiert sich an der Schadenskonzentration von Altschäden. Wenn man den Altschaden zum Beispiel beseitigen will, muss man der Einfachheit halber gleich den Neuschaden mitbeseitigen, da sonst der Aufwand zu groß wäre. Folglich ist der Neuaufwand gleich Null.
E: Wir stellen uns auf die aktuelle Situation vor Ort ein, soll heißen, wenn der Kunde seriös ist, erklären wir ihm nach der Beweissicherung das alles sehr genau und wollen mit ihm eine Lösung erarbeiten, wenn Sie dem vorab zustimmen wollen. Das letzte Wort haben natürlich Sie, doch dann ist Ihr Entscheidungsrahmen schon ziemlich festgelegt, meist innerhalb eines Toleranzrahmens von xyz bis abc, den der Kunde nur ungefähr kennt.
F: Wenn der Kunde nicht einigungsbereit ist, nehmen wir nur auf, machen uns verdeckte Notizen und verzichten auf ein Gespräch vor Ort. Die Entscheidung fällt dann zuhause bzw. in Ihrem Büro nach Vorlage unserer Beweissicherung.
Sie haben nun die Wahl von A bis F. Oder Sie überlassen es uns, so zu reagieren, wie die Situation es erfordert.
Hier nun mein Angebot an Sie:
Sehr geehrter Herr Solis *!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hier antwortet Ihnen Dipl.-Ing. Thomas Verweyen, ich bin Baugutachter und Architekt im Sachverständigenbüro
IHR BAUGUTACHTERTEAM VERWEYEN UND PARTNER.
Nachfolgend erhalte Sie auf Ihre Anfrage mein Angebot, in dem genau beschrieben wird, was Sie erwarten können von meiner beweissichernden , gutachterlichen Untersuchung zur Schadensfeststellung.
Ich biete Ihnen folgende Leistungen an:
1.) Begutachtung vor Ort mit Erfassung aller Schäden:
Am Begutachtungstermin würde ich gerne NEU- und Altschäden erfassen. Dabei beziffere ich die Schadensbeseitigungskosten in Schätzungen nach meinem oben beschriebenen Verfahren im Einfamilienhaus Imbergstraße 3 bei Familie Wiesner. Danach wissen Sie genau, was zum jetzigen Zeitpunkt Schaden reklamiert werden kann und wie hoch die Schadenssumme ist.
Ich nehme keine Bauteilöffnungen vor, alle Untersuchungen sind völlig zerstörungsfrei.
Die Kosten für den unbefristeten Vor-Ort-Termin betragen 600,- € zuzüglich 114,00 € MwSt.
Was Sie unbedingt wissen müssen:
Das Honorar für die Begutachtung beinhaltet die Aufnahme von bis zu 25 Schäden.
Das reicht in der Regel auch für ein arg in Mitleidenschaft gezogene Wohnung aus, für eine innen und außen stattfindende Begutachtung. Jede weitere Mangel kostet zusätzlich 15,- € zuzüglich 2,85 € MwSt, entsprechend dem Arbeitsaufwand für die erweiterte Schadensaufnahme.
2.) Das schriftliche beweissichernde Schadensgutachten:
Am Termin machen meine Frau und ich viele Photos und trage in Listen die entstandene Auffälligkeit mit allen Details ein, die wir genau im Foto zum Nachweis erfassen. Alle Unterlagen werden Bestandteil des Schadensgutachtens und gelten als Beweisführung.
Es entsteht so eine Fotodokumentation, die Grundlage ist für das ausführliche Schadensgutachten.
Im Gutachten wird zusätzlich angezeigt:
a.) ob es sich um einen Neu- oder Altschaden handelt und
b.) wieviel die Schadensbeseitigung minimal und maximal kostet. Dabei wird auch der Aufwand zur Wiederherstellung in den schadensfreien Zustand genau beschrieben.
Das schriftliche Schadensgutachten kostet zusätzlich noch einmal den gleichen Preis, der bei der Schadensaufnahme entstanden ist. Materialkosten für die Fotos, sowie das Einscannen des kompletten Schadensgutachtens mit allen beeideten Fotos sind im Preis enthalten.
Das Honorar aus Vor-Ort-Termin und Gutachten wäre nach Erhalt aller hier beschriebenen Leistungenzu überweisen.
Spätestens 6 Tage nach meinem Besuch erhalten Sie das Schadensgutachten per herunterladbarem Link zugemailt und in Papierform per Post. Diesen Ordner behalten Sie bitte sicher auf und geben ihn nie aus der Hand. Er ist im kompletten Zustand eine gutachterliche Beweissicherung.
4.) Termin:
Bitte geben Sie mir Ihren Wunschtermin bekannt. Hier einige Vorschläge: Mittwoch, 09.03.22 ab 09:30 Uhr, Freitag oder Samstag 11./12.03.22 ab 09:30 Uhr.
(Grundsätzlich tragen meine Frau und ich am Termin durchgehend Maske, wir sind 3 x geimpft).
5.) Was mich abhebt von anderen Bewerbern:
a: Der Einzeltermin vor Ort ist zeitlich unbegrenzt. Ich stehe Ihnen also ohne Termindruck so lange zur Verfügung, wie nötig.
b: Mein Schadensgutachten ist perfekt bebildert und erläutert.
c: Ebenso enthält das Schadensgutachtens pro Schaden die Schätzkosten zur Schadensbeseitigung.
d: Meine Frau begleitet mich zum Termin und führt das Schadensprotokoll.
e: Jeder Schaden wird von mir an Ort und Stelle mit einer Schadenskarte markiert.
f: Fahrkosten sind in meinem Honorarangebot enthalten, es entstehen keine Mehrkosten, außer der Regelung ab dem 26. Schaden.
g: Jeder Schaden wird vor Ort mit einer Schadenskarte nummeriert zur leichteren Wiederauffindbarkeit für die schadensbeseitigenden Handwerker.
Ihre Beauftragung setzt einen erheblichen Vertrauensvorschuß Ihrerseits voraus, den meine Frau und ich sehr schätzen und nach besten Kräften am Termin bestätigen werden.
Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass Sie vor der finalen Fertigstellung das Gutachten einsehen können, um Korrekture anzumerken.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihnen mein Angebot zusagt.
herzliche Grüße,
Ihr Baugutachterteam Ingrid und Thomas Verweyen.
Hallo, sehr geehrte Familie Verweyen,
Ihre Mails machen mir einfach Freude.
Ich habe gerade bereits mit Frau Wiesner (Eigentümer des EFH ) gesprochen.
Ich würde sehr gerne Ihnen und Ihrer Frau den Auftrag wie u. beschrieben, hiermit erteilen.
Das Vorgehen beschreibt eine professionelle und fundierte Abwicklung der Sache.
Die Vorgespräche meinerseits mit Frau Bonteri * verliefen völlig emotionslos und professionell.
Ich habe Sie auch bereits bei Frau Bonteri * angekündigt. Das von Ihnen beschriebene Vorgehen v.a. wie unter Punkt E aufgezeigt, soll genau so erfolgen.
– transparente Aufnahme
– Analyse Vor-Ort so weit wie möglich
– zusammen mit dem Eigentümer
– Aufzeigen einer Lösung Falls sich herausstellen soll dass die Schäden von der Baustelle resultieren. Sie verfahren wie die Situation es erfordert.
Die möglichen Termine habe ich an Frau Bonteri * weiter gegeben.
Sie wollte das abklären.
Bitte nehmen Sie direkten Kontakt auf.
Schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
P. Solis *
* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.
Übergabe der technischen und baulichen Hausunterlagen
Sehr geehrter Herr Verweyen,
die Übergabe ging u.a. dank Ihrer guten Vorarbeit zügig und gut über die Bühne.
Einen Ordner haben wir erhalten, allerdings ohne Inhaltsverzeichnis und grob durcheinander.
Noch hatte ich keine Zeit, mich darum zu kümmern, ich melde mich dann erneut bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Rolf *
Sehr geehrter Herr Rolf * !
Lehnen Sie bitte den Ordner ab und bestehen Sie auf eine ordentliche Ausführung.
Schreiben Sie Herrn F., dass ich den Inhalt prüfen werde. Ein Inhaltsverzeichnis ist unumgänglich.
Sie haben das Recht auf alle Informationen zu bestehen, die den Wert des Hauses darstellen.
Wenn noch Zahlungen ausstehen sollten, halten Sie einen Betrag von mindestens 5.000,- EUR ein, bis alle Unterlagen lückenlos vorliegen.
Lassen Sie Herrn F. Gelegenheit zum „Nachrüsten“, dann erst benennen wir alles das was fehlt. (Wenn Sie einen Mercedes kaufen, erhalten Sie ein Handbuch von 200 Seiten mit eng beschriebenen Zeilen und zahlreichen wertvollen Informationen. Ein Haus kostet mindestens das 15-fache eines Mercedes — und was erhalten Sie dafür an Informationen?
Herzliche Grüße,
Ihr Baugutachter Thomas Verweyen.
Sehr geehrter Herr Verweyen,
wir haben endlich den Ordner sortiert und mit Inhaltsverzeichnis erhalten.
Dieses habe ich Ihnen beigefügt.
Die Position K ist zwar betitelt, es fehlen aber noch die Dokumente.
Was mir auch fehlt, sind die verwendeten Materialien des Hausbaus an sich, also welche Ziegel wurden verwendet etc. Sollte sowas nicht auch Teil dieses Ordners sein?
Freue mich auf Ihre Begutachtung.
Mit freundlichen Grüßen
S. Rolf *
* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.
Übergabetermin: wichtige Bauträger-Unterlagen dürfen nicht fehlen!
Sehr geehrte Familie Heyer *!
Ihre mir zugesandten Unterlagen werden extern ausgedruckt und mir am Montag übergeben.
Drängen Sie bitte den Bauträger dazu, bei der Übergabe die endgültigen Pläne auf dem neuesten Stand zu haben,
inklusive der Wohnflächenberechnung, ansonsten stellt schon das Fehlen dieser Unterlagen unnötige Mängelpunkte dar.
In der Regel übergibt der Bauträger am Übergabetermin einen Ordner mit diversen Unterlagen. Zu diesen Unterlagen gehören alle jene Datenblätter und Pläne, die auf der ersten Seite seiner Baubeschreibung benannt werden. Diese Mappe sollte komplett sein, denn diese Unterlagen sind der einzige aktenkundige Beweis der erhaltenen Hausqualität in Schriftform.
Wenn bei einem evtl. Wiederverkauf diese Unterlagen nicht komplett sind, wird seitens einer baugutachterlichen Prüfung gerne unterstellt, dass dies seinen Grund hat und das wird sicherlich nicht positiv bewertet.
Dieser Aktenordner ist also sehr wichtig: Je ausführlicher je besser!
Ich gebe meine Email frei zur Weiterversendung direkt an den Bauträger und bitte ihn höflichst um sorgfältige Beachtung.
Meine Frau und ich freuen uns auf den Begutachtungstermin, den Sie uns bitte nach Bekanntwerden gleich mitteilen,
Ihr Baugutachterteam Ingrid und Thomas Verweyen.
* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.
Unterschied zwischen Energieausweis und dem GEG-Berechnungsnachweis
Vielen Dank nochmal Herr Verweyen!
Das war wirklich ein toller Termin für mich, ich weiß jetzt noch viele Dinge zu schätzen, von denen ich keine Ahnung hatte. …
Wenn ich mir noch eine Frage bezüglich des Energieausweises erlauben darf:
Ich habe noch eine Datei längere Datei erhalten und sie zur Einsicht angehängt. Es ist ein „GEG-Berechnungsnachweis für den Bauantrag“. Ist dieser mit einem Energie Bedarfsausweis gleichzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen,
F. Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider!
Der Unterschied zwischen Energieausweis und dem GEG-Berechnungsnachweis liegt darin, dass der Energieausweis auf tatsächliche Verbrauchswerte basiert, während der sehr ausführliche GEG-Berechnungsnachweis theoretische Aussagen macht, die idealerweise eintreten sollten. Im GEG-Berechnungsnachweis ist ein kleingedruckter Hinweis-Vermerk enthalten, den ich unten einkopiert habe. Der meinerseits rot eingefärbte Schriftteil weist auf unsere Thematik hin.
Offen gesagt erweckt es Misstrauen bei der Bank, wenn Sie den Energieausweis umgehen mit dem GEG-Berechnungsnachweis.
Der Energieausweis ist eine Selbstverständlichkeit geworden, obwohl jeder weiß, dass man ihn ziemlich leicht manipulieren kann. Er sollte Ihrerseits bei Ihrem Kaminkehrer bestellt werden mit der Aufforderung, nur realistische Werte einzusetzen. Die Wohnflächenzahl sollte mit den Angaben des Bauantrags übereinstimmen. Legen Sie eine Kopie der Seite aus dem Bauantrag einfach dem Energieausweis bei, das wäre perfekt.
Hinweis:
Die angegebenen Werte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Endenergiebedarfs sind vornehmlich für die überschlägig vergleichende Beurteilung von Gebäuden und Gebäudeentwürfen vorgesehen. Sie wurden auf der Grundlage von Planungsunterlagen ermittelt. Sie erlauben nur bedingt Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch, weil der Berechnung dieser Werte auch normierte Randbedingungen etwa hinsichtlich des Klimas, der Heizdauer, der Innentemperatur, des Luftwechsels, der solaren und internen Wärmegewinne und des Warmwasser Bedarfs zugrunde liegen. Die normierten Randbedingungen sind für die Anlagentechnik in DIN V 4701-10: 2003-08 Nr. 5 und im Übrigen in DIN V 4108-6: 2003-06 Anhang D festgelegt. Die Angaben beziehen sich auf Gebäude und sind nur bedingt auf einzelne Wohnungen oder Gebäudeteile übertragbar.
Vergessen Sie bitte nicht auf die Herausgabe aller Bauunterlagen zu bestehen. Alle Rechnungen von Leistungen nach der Bautätigkeit beziehe ich dabei mit ein, denn da besteht auch noch eine Gewährleistungsfrist. Sie sparen bares Geld dabei, wenn Sie bei Reparaturen wissen, wen Sie zur Rechenschaft ziehen können.
Der Radontest ist wirklich wichtig. Achten Sie auf die 3-Tage-Regelung und füllen Sie das Auskunftsblatt aus. Manchmal lege ich auch Fotos vom Auslegeort bei mit der geöffneten Dose. Sollten Sie weitere Tests durchführen wollen, geben Sie mir Bescheid, ich bringe sie Ihnen vorbei. Es wäre gut, wenn die Tests in geschlossenen Räumen ohne Luftwechsel stattfinden.
Geben Sie den Auskünften über den angeblichen Verlust der Gewährleistung nicht so schnell nach. Ein Rechtsanwalt sollte sich darum kümmern. Evtl. fragen Sie Ihren Notar. Es ist übrigens sehr gut, dass Sie den Notar selbst bestimmen! Auch der Ihrerseits ausgehandelte Preisnachlass ist perfekt Das macht Ihnen so schnell keiner nach!
Herzliche Grüße an Sie und bitte auch an den Noch-Eigentümer des Hauses: Er hat mich beeindruckt mit seinem fairen Umgang Ihnen gegenüber und seiner Auskunftsoffenheit zu mir. Diesen Hauskaufberatungstermin werde ich nicht vergessen, es war alles stimmig, harmonisch und ohne jeden Konflikt.
Ihr Baugutachter Thomas Verweyen.
* Zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden Namen leicht verändert und rechtlich geschützte Informationen entfernt.